Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung



Arbeiten in Frankreich

  • Arbeiten in Frankreich - Ein Service der GPB Berlin

Einreisebestimmungen

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen.

Sie können jederzeit eine Arbeit aufnehmen. Erst bei einem Aufenthalt ab drei Monaten sollte man sich die Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) zulegen. Man beantragt sie bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police), bei der Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture) oder im Rathaus (Mairie).

Deutsche Staatsangehörige, die in Paris ansässig werden wollen, können die Aufenthaltserlaubnis bei der Préfecture de Police beantragen.

Die carte de séjour ist für EU-Bürger grundsätzlich nicht mehr verpflichtend, aber bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten durchaus hilfreich. Bei der Eröffnung eines Kontos wird sie zuweilen sogar verlangt.


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