Arbeiten in Frankreich
Einreisebestimmungen
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Frankreich einreisen.
Sie können jederzeit eine Arbeit aufnehmen. Erst bei einem Aufenthalt ab drei Monaten sollte man sich die Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) zulegen. Man beantragt sie bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police), bei der Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture) oder im Rathaus (Mairie).
Deutsche Staatsangehörige, die in Paris ansässig werden wollen, können die Aufenthaltserlaubnis bei der Préfecture de Police beantragen.
Die carte de séjour ist für EU-Bürger grundsätzlich nicht mehr verpflichtend, aber bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten durchaus hilfreich. Bei der Eröffnung eines Kontos wird sie zuweilen sogar verlangt.
Möglichkeiten der Stellensuche
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (auch Praktikumsstellen)
Stellenbörse auf dem EURES-Portal
französische Arbeitsverwaltung ANPE
Gelbe Seiten
Deutsch-Französische Handelskammer
Jobbörsen
www.jobs-in-the-alps.com
www.abg.asso.fr
www.academicjobseu.com
www.go4constructionjobs.com
www.jobtransport.com
www.cyber-emploi-centre.com
www.manpower.fr
www.monster.fr
Tageszeitungen
www.talents.fr
www.cadremploi.fr







