Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung



Arbeiten in Großbritannien

  • Arbeiten in Großbritannien - Ein Service der GPB Berlin

Einreisebestimmungen

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Großbritannien einreisen.
Im Vereinigten Königreich gibt es keine Meldepflicht wie in der Bundesrepublik und vielen anderen EU-Staaten.

Bei einem längeren Aufenthalt sollten Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) beantragen, die beispielsweise bei bestimmten Bankgeschäften (Kredit, Hypothek) vorgelegt werden muss.
Ansonsten ist sie zwar nicht verpflichtend, kann aber oft hilfreich sein, insbesondere, wenn man sich dauerhaft im Vereinigten Königreich niederlassen will.
Den Antrag sollte man rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate stellen. Man erhält ihn zusammen mit weiteren Informationen Immigration and Nationality Directorate im Home Office (Innenministerium) http://www.homeoffice.gov.uk/.

Man muss in jedem Fall bei einem längeren Aufenthalt eine Arbeitsstelle oder einen anderweitig gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können. Eine Arbeitserlaubnis ist aber nicht erforderlich.

 


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