Arbeiten in der Schweiz
Einreisebestimmungen
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Schweiz einreisen.
Unionsbürger aus einem der ursprünglichen 15 Mitgliedsländer, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen seit dem 1. Juni 2007 keine Arbeitsbewilligung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltsbewilligung.
Wer einen Arbeitsvertrag hat und damit nachweisen kann, dass er dem Sozialsystem nicht zur Last fallen wird, erhält eine Aufenthaltsbewilligung.
Die Anmeldung sowie der Antrag auf Erhalt der Aufenthaltsbewilligung erfolgt vor Arbeitsbeginn bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde (gültiges Reisedokument, Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung ist vorzulegen).
Für Staatsbürger der neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten gelten in der Schweiz noch bis 2010 besondere Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://eures.europa.eu.
Möglichkeiten der Stellensuche
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (auch Praktikumsstellen)
Stellenbörse auf dem EURES-Portal
schweizerische Arbeitsverwaltung
"Weißen Seiten" (schweizerische Gelben Seiten)
RAV Regionalen Arbeitsvermittlungszentren
Jobbörsen
www.careerjet.ch
www.jobrapido.ch
www.jobwinner.ch
www.topjobs.ch
www.jobsuchmaschine.ch
www.abs-personal.ch
www.expresspersonal.ch
www.rekruter.de
www.gastro-express.ch
www.jobscout24.ch
www.stellen.ch
www.jobpilot.ch
www.swisselect.ch
www.nzzexecutive.ch
Tageszeitungen
www.baslerstab.ch
www.espace.ch
www.suedostschweiz.ch
www.tagblatt.ch





