Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung



Fortbildung Sicherheitsfachkraft §34a

Sicherheitsberufe der GPB

Sie interessieren sich für die Fortbildung zur Sicherheitsfachkraft nach §34a? Mit der GPB können Sie diesen Beruf in Berlin erlernen.

Aktuelle Bildungsangebote

Sicherheitsfachkraft §34a
Weiterbildung / Fortbildung, Beginn: 04.06.2012, Dauer: 3 Monate
 

Berufsinformationen

Schutz- und Sicherheitskräfte übernehmen unterschiedliche Aufgaben im industriellen Werkschutz und bei privaten Sicherheitsdiensten. Durch vorbeugende Maßnahmen und aktive Gefahrenabwehr sichern sie Personen, schützen Objekte, Werte und Anlagen.

Sie planen Maßnahmen zur Sicherung und Gefahrenabwehr und wenden diese an. Dafür müssen sie Gefährdungspotentiale beurteilen. Beim Objekt- und Anlagenschutz beispielsweise ist es ihre Aufgabe, Einbrüche, Werkspionage, Brände oder Überfälle zu verhindern oder abzuwehren. Dazu überprüfen sie die Sicherheitsvorkehrungen und machen ggf. Kontrollgänge. Im Werkschutz übernehmen sie z.B. Ordnungsaufgaben beim Tor- und Wachdienst oder regeln den Verkehr auf dem Betriebsgelände. Im Rahmen des Streifen- und Verkehrsdienstes führen sie beispielsweise Gepäck- und Personenkontrollen durch und sorgen für die Sicherheit in Zügen, U-Bahnen oder Straßenbahnen. Außerdem betreuen und schützen sie beispielsweise Geld-, Wert- und Sicherheitstransporte und arbeiten als Bodyguards. Bei Veranstaltungen und Messen sorgen sie für Ordnung und Sicherheit: Sie kontrollieren Personen und den Verkehr auf dem zu bewachenden Gelände und halten Verkehrs- und Fluchtwege frei. Des Weiteren gewährleisten sie die Sicherheit der Besucher, Künstler/innen, des technischen Equipments oder der Waren.

 

Das sollten Sie mitbringen

Für diesen Beruf sollten Sie Interesse an prüfenden, kontrollierenden, planenden und organisierenden Arbeiten haben. Von Vorteil sind Spaß an analytischem Denken und kundenorientierten Tätigkeiten.

 

Tätigkeitsfelder

Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten bei Objekt-, Werte- und Personenschutzunternehmen, in der Sicherheitsberatung und -schulung sowie in den Wach- und Sicherheitsabteilungen von Industrieunternehmen. Auch bei Flughafenbetrieben, bei Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sowie in der Schifffahrt können sie beschäftigt sein. Darüber hinaus kann es auch geeignete Tätigkeitsfelder bei einschlägigen Verbänden sowie z.B. bei Energieversorgern geben.

 

Verdienst/Einkommen

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Sie sind Branchen- und Ortsabhängig und können keinesfalls genutzt werden, um daraus Ansprüche abzuleiten. In der Regel werden Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Bei dieser Tätigkeit kann die Vergütung beispielsweise 1528€ - 4500€ im Monat betragen. (Quelle: gehaltsvergleich.de)

 

Qualifizierungsinhalte

Schlüsselqualifikation

  • Kommunikations- und Verhaltenstraining, Gruppenführung
  • Arbeitsorganisation
  • Berufsorientierungskunde

 

Grundlagen Sicherheit und Recht

  • Rechtsgrundlagen - Alltagsrecht
  • Arbeitssicherheit, Brandschutz, Erste Hilfe
  • Psychologie - Konfliktbewältigung - Deeskalation
  • Personenschutz
  • Observation des Schutzes von Einrichtungen und Veranstaltungen
  • allgemeine Waffenkunde, praktische Übungen

 

Werkschutz/Objektschutz/Schutz von Veranstaltungen

IHK-Sachkundeunterrichtung

  • Werkschutz: Spezielle Rechtskunde Dienstkunde, Berichtswesen
  • Personen- und Objektschutz: Allgemeine aktuelle Sicherheitslage, Schutz von Veranstaltungen
  • Unterrichtung nach §34a, Abs. 1 Gewerbeordnung

 

Praktikum (optional)

Eine betriebliche Trainingsmaßnahme kann im Einzelfall zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten angeschlossen werden.

 

Zugangsvoraussetzungen

Idealerweise haben Sie einen Berufsabschluss (vorzugsweise im gewerblich-technischen Bereich) oder mehrjährige Berufspraxis. Ebenfalls ist die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses mit Voraussetzung. Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Kostenträger und der GPB mbH möglich.

 

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