Fortbildung Sicherheitsfachkraft §34a
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Berufsbeschreibung
Schutz- und Sicherheitskräfte übernehmen unterschiedliche Aufgaben im industriellen Werkschutz und bei privaten Sicherheitsdiensten. Durch vorbeugende Maßnahmen und aktive Gefahrenabwehr sichern sie Personen, schützen Objekte, Werte und Anlagen.
Sie planen Maßnahmen zur Sicherung und Gefahrenabwehr und wenden diese an. Dafür müssen sie Gefährdungspotentiale beurteilen. Beim Objekt- und Anlagenschutz beispielsweise ist es ihre Aufgabe, Einbrüche, Werkspionage, Brände oder Überfälle zu verhindern oder abzuwehren. Dazu überprüfen sie die Sicherheitsvorkehrungen und machen ggf. Kontrollgänge. Im Werkschutz übernehmen sie z.B. Ordnungsaufgaben beim Tor- und Wachdienst oder regeln den Verkehr auf dem Betriebsgelände. Im Rahmen des Streifen- und Verkehrsdienstes führen sie beispielsweise Gepäck- und Personenkontrollen durch und sorgen für die Sicherheit in Zügen, U-Bahnen oder Straßenbahnen. Außerdem betreuen und schützen sie beispielsweise Geld-, Wert- und Sicherheitstransporte und arbeiten als Bodyguards. Bei Veranstaltungen und Messen sorgen sie für Ordnung und Sicherheit: Sie kontrollieren Personen und den Verkehr auf dem zu bewachenden Gelände und halten Verkehrs- und Fluchtwege frei. Des Weiteren gewährleisten sie die Sicherheit der Besucher, Künstler/innen, des technischen Equipments oder der Waren.
Das sollten Sie mitbringen
- Neigung zu prüfender und kontrollierender Tätigkeit (z.B. Gepäck- und Personenkontrollen durchführen, Funktionstüchtigkeit aller Noteinrichtungen, Warn- und Alarmanlagen kontrollieren, Publikumsverkehr überwachen, Kontrollgänge durchführen, eingegangene Alarmmeldungen vor Ort überprüfen)
- Neigung zu kundenorientierter Tätigkeit (kunden- und serviceorientiert handeln, Auskünfte erteilen)
- Neigung zu planender und organisierender Tätigkeit (Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen und durchführen)
- Neigung zu analysierendem Denken (bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen ermitteln, z.B. Personen befragen, Tatort sichern, mit Flucht- und Evakuierungsplänen arbeiten)
Tätigkeitsfelder
Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten bei Objekt-, Werte- und Personenschutzunternehmen, in der Sicherheitsberatung und -schulung sowie in den Wach- und Sicherheitsabteilungen von Industrieunternehmen. Auch bei Flughafenbetrieben, bei Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sowie in der Schifffahrt können sie beschäftigt sein. Darüber hinaus kann es auch geeignete Tätigkeitsfelder bei einschlägigen Verbänden sowie z.B. bei Energieversorgern geben.
Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf. Bei dieser Tätigkeit kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise € 2.811 bis € 2.894 im Monat betragen. (Quelle: Berufenet.de)
Qualifizierungsinhalte
Schlüsselqualifikation
- Kommunikations- und Verhaltenstraining, Gruppenführung
- Arbeitsorganisation
- Berufsorientierungskunde
Grundlagen Sicherheit und Recht
- Rechtsgrundlagen - Alltagsrecht
- Arbeitssicherheit, Brandschutz, Erste Hilfe
- Psychologie - Konfliktbewältigung - Deeskalation
- Personenschutz
- Observation des Schutzes von Einrichtungen und Veranstaltungen
- allgemeine Waffenkunde, praktische Übungen
Werkschutz/Objektschutz/Schutz von Veranstaltungen
IHK-Sachkundeunterrichtung
- Werkschutz: Spezielle Rechtskunde Dienstkunde, Berichtswesen
- Personen- und Objektschutz: Allgemeine aktuelle Sicherheitslage, Schutz von Veranstaltungen
- Unterrichtung nach §34a, Abs. 1 Gewerbeordnung
Praktikum (optional)
Eine betriebliche Trainingsmaßnahme kann im Einzelfall zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten angeschlossen werden.
Zugangsvoraussetzungen
Idealerweise haben Sie einen Berufsabschluss (vorzugsweise im gewerblich-technischen Bereich) oder mehrjährige Berufspraxis. Ebenfalls ist die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses mit Voraussetzung. Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Kostenträger und der GPB mbH möglich.
aktuelle Maßnahmen
| Sicherheitsfachkraft §34a mit Vorbereitung auf IHK Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (IHK) Weiterbildung / Fortbildung, Beginn: 06.09.2010, Dauer: 3 Monate | ![]() |







