Arbeiten in den USA
Einreisebestimmungen
Zur Aufnahme einer Beschäftigung in den USA benötigt man ein entsprechendes Visum bzw. eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Es ist nicht möglich, mit einem Touristenvisum einzureisen und eine Beschäftigung aufzunehmen, oder die dafür notwendigen Dokumente während des Aufenthaltes in den USA zu beantragen.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie unter http://travel.state.gov.
Zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen geben das dafür zuständige US Generalkonsulat oder die Konsularabteilung der US Botschaft in Deutschland (www.usembassy.de) rechtsverbindliche Auskünfte.
Spezielle Visa
Für eine vorübergehende, befristete Beschäftigung existieren spezielle Visa:
- H - 1B Visum für Hochqualifizierte Arbeitnehmer in Spezialberufen (Highly Skilled Workers in Speciality Occupations)
- H - 2B Visum für Facharbeitskräfte auf Zeit (Skilled Temporary Workers)
- J - 1 Visum für Teilnehmer an Austauschprogrammen (Exchange Visitors)
- Teilnahme im Rahmen eines beruflichen Fortbildungsprogramms für max. 18 Monate
- Unterstützung durch autorisierte Austauchorganisationen
Austauschorganisationen
- Übersicht beim Dachverband: www.alliance-exchange.org
Green Card
Man kann sich im Lotterieverfahren um eine so genannte „Green-Card“ bewerben – eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die ansonsten nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird (z.B. Auswanderung, langjähriger legaler Aufenthalt in den USA, US amerikanischer Ehepartner). Teilnahmeunterlagen für die Lotterie können kostenlos bestellt werden unter www.greencard.de. Die Bewerbungen müssen dann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes online eingereicht werden.







